AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der MA/DE UG, Madamenweg 77, 38120 Braunschweig (im Folgenden: „Verkäufer“), und ihren gewerblichen Kunden.
(2) Als gewerbliche Kunden gelten alle Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
§ 2 – Vertragsgrundlage und Geltung
(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit Kunden und gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen – selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht widerspricht oder auf entsprechende Dokumente Bezug nimmt.
§ 3 – Zustandekommen des Vertrages
(1) Alle vom Verkäufer erstellten Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine Annahmefrist. Eine Annahme kann binnen 14 Tagen ab Zugang erfolgen.
(2) Grundlage jeder Vertragsbeziehung ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Vertrag in Verbindung mit diesen AGB. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine E-Mail oder ein Fax reichen dafür aus. Nur Geschäftsführer oder Prokuristen sind zur Abweichung berechtigt.
(4) Angaben über Maße, Gewicht, Leistung oder andere technische Daten dienen lediglich zur Orientierung, sofern nicht ausdrücklich eine exakte Übereinstimmung vereinbart ist. Abweichungen, die handelsüblich oder technisch bedingt sind, bleiben vorbehalten.
(5) Der Verkäufer behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Unterlagen wie Angeboten, Zeichnungen oder Katalogen vor. Die Nutzung oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben gelten netto ab Werk, zuzüglich Verpackung, Mehrwertsteuer sowie anfallender Gebühren und Abgaben. Zusatzleistungen werden separat berechnet.
(2) Ändern sich die zugrunde liegenden Listenpreise des Verkäufers und erfolgt die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, gelten die zum Lieferzeitpunkt gültigen Preise, abzüglich vereinbarter Rabatte.
(3) Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Verkäufer. Scheckzahlungen bedürfen besonderer Vereinbarung.
(4) Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(5) Wenn dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, kann er Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
§ 5 – Lieferung und Lieferzeiten
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich zugesichert. Bei Versand gilt der Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer als maßgeblich.
(3) Gerät der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug, kann der Verkäufer eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist verlangen.
(4) Für Lieferverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie höherer Gewalt, Materialmangel oder behördlicher Maßnahmen haftet der Verkäufer nicht. In solchen Fällen kann der Vertrag ganz oder teilweise aufgehoben werden.
(5) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Käufer zumutbar sind und die restliche Lieferung gesichert ist.
(6) Für etwaige Verspätungen haftet der Verkäufer nur im Rahmen der in § 9 festgelegten Haftungsregelungen.
§ 6 – (entfällt, da im Original nicht vorhanden)
§ 7 – Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort ist Braunschweig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Versandart und Verpackung werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen gewählt.
(3) Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über – auch wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt.
(4) Bei Verzögerungen, die der Käufer zu verantworten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft über.
(5) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch den Verkäufer können wöchentlich 0,25 % des Warenwertes berechnet werden.
(6) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
(7) Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Käufer nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung widerspricht oder die Ware in Gebrauch nimmt.
§ 8 – Gewährleistung bei Sachmängeln
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme. Für Schäden aus Körperverletzung oder grobem Verschulden gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Der Käufer muss die Ware unmittelbar nach Erhalt prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen sieben Werktagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Beruhen Mängel auf einem Verschulden des Verkäufers, kann Schadenersatz gemäß § 9 geltend gemacht werden.
(5) Bei Fremdteilen leistet der Verkäufer nur Gewähr, wenn eine Inanspruchnahme des Vorlieferanten erfolglos bleibt.
(6) Wird die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers verändert, erlischt die Gewährleistung.
(7) Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
§ 9 – Haftungsbegrenzung
(1) Für Schadenersatz haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die vorhersehbar und typisch sind.
(4) Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf 500.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
(5) Diese Haftungsgrenzen gelten auch zugunsten von Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(6) Technische Auskünfte außerhalb vertraglicher Pflichten erfolgen unverbindlich und ohne Haftung.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 – Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs nutzen, nicht jedoch verpfänden oder sicherungsübereignen.
(3) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware erwirbt der Verkäufer anteilig Miteigentum an der neuen Sache.
(4) Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt an den Verkäufer ab.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
(6) Übersteigt der Sicherungswert die offenen Forderungen um mehr als 50 %, wird der Überschuss auf Verlangen freigegeben.
(7) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.
§ 11 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist Braunschweig, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 12 – Änderungen und Aktualisierungen
(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren.
(2) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
